И еще раз извините!))) Вы что же, покупая полную страховку,думаете, что можно, к примеру, с ней на красный свет проезжать?! Нарушение ПДД - страховкой не покрывается!))) А насчет передачи данных: наверное, в любой стране может произойти нечто подобное. И это совершенно не зависит от того, есть у вас страховка или нет, даже есть у вас машина или нет...))) Лично мне кажется ситуация не самой удачной выдумкой, хотя бы потому, что описывается Австрия, а не , скажем,Греция или Болгария... Почему? Оч. просто: если в Австрии ( Германии) выяснят, что Ваши данные незаконно ( без разрешения суда! 50 евро! суд - смешно)переданы третьим лицам, которые еще и воспользовались этим в корыстных целях - от 3-х до 5-и с уплатой издержек и штрафов!..)))
Многагукф. Нерусских.
IQ 100
Amtssigniert. SID2014101036830 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Verkehr
BH Innsbruck, Gilmstra?e 2, 6020 Innsbruck, AUSTRIA
Herrn
Sххххх Tуууууу Roussakovskaya ХХХХХ 107113 MOSKAU RUSSLAND
Gesch?ftszahl VK-33351-2014 Innsbruck, 09.10.2014
Strafverf?gung
Sie haben folgende Verwaltungs?bertretung(en) begangen:
Fahrzeug: PKW, GAP-V3370
1. Tatzeit: 28.06.2014,17.25 Uhr
Tatort: Gemeinde Steinach am Brenner, Brennerautobahn AI 3 bei km 24,300 in
Fahrtrichtung Innsbruck
Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt:
Wegen dieser Verwaltungs?bertretungen wird ?ber Sie folgende Strafe verh?ngt:
Geldstrafe gem?? § 99 Abs. 3 lit. a StVO € 50,00
Ersatzfreiheitsstrafe: 23 Stunden
Der zu zahlende Gesamtbetrag betr?gt daher € 50,00
Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an deren Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe.
Zahlungsfrist
Wird kein Rechtsmittel eingebracht, so ist der Bescheid vollstreckbar und der Gesamtbetrag (Strafe, Kosten, Barauslagen) binnen zwei Wochen entweder mit dem beiliegenden Zahl- (Erlag-)schein zu ?benweisen oder unter Mitnahme dieses Bescheids bei der Beh?rde einzuzahlen.
Achtung: Bei Zahlungsverzug wird Ihnen mittels Mahnung ein gesetzlich festgelegter Kostenbeitrag in der H?he von 5,00 Euro vorgeschrieben. Nach Ablauf der Mahnfrist muss damit gerechnet werden, dass der Betrag zwangsweise eingetrieben und im Fall seiner Uneinbringlichkeit die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird.
Gilmstra?e 2, 6020 Innsbruck, ?STERREICH / AUSTRIA - https://www.tirol.gv.at/innsbruck/
Bitte Gesch?ftszahl immer anf?hren! **4n4R3P3M3N3S3N3M3N3M3M3T3U3U3U##
Kathrin Andres
Telefon: +43 512 5344 5124 Fax: +43 512 5344 745005 bh.innsbruck@tirol.gv.at
DVR: 0016063
-2-
Rechtsmittelbelehrung:
Sie haben das Recht, gegen diese Strafverf?gung Einspruch zu erheben.
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Strafverf?gung schriftlich oder m?ndlich (nicht telefonisch) bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck einzubringen.
Wenn f?r die schriftliche Einbringung auch technische ?bertragungsm?glichkeiten (z.B. Telefax, E Mail) zur Verf?gung stehen, ist das als Erg?nzung zu unserer Anschrift angegeben. Sie k?nnen das Rechtsmittel auch mit dem entsprechenden Online-Formular unter www.tirol.gv.at/formulare einbringen (dabei handelt es sich um die sicherste elektronische Form der Einbringung, Sie erhalten sofort nach Senden eine elektronische Eingangsbest?tigung).
Bitte beachten Sie, dass der Absender die mit jeder ?bermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. ?bertragungsfehler, Verlust des Schriftst?ckes) tr?gt.
Sie k?nnen sich im Einspruch rechtfertigen und die Ihrer Verteidigung dienenden Beweismittel Vorbringen.
Sie haben dabei folgende M?glichkeiten:
1. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie die Tat etwa ?berhaupt nicht oder anders begangen haben und deshalb Einspruch erheben, tritt die Strafverf?gung au?er Kraft.
Wir leiten dann das ordentliche Verfahren ein, das hei?t, wir ermitteln weiter und pr?fen alle Umst?nde des Falles. Dabei gilt der Einspruch als Rechtfertigung im Sinn des § 40 VStG. Gegen die im ordentlichen Verfahren ergehende Entscheidung kann dann eine Beschwerde erhoben werden.
2. Wenn Sie aber der Meinung sind, dass blo? die Strafe zu hoch bemessen oder die Entscheidung ?ber die Kosten unrichtig ist und deshalb Einspruch erheben, so tritt die Strafverf?gung nur hinsichtlich des angefochtenen Teiles au?er Kraft und wir entscheiden ?ber die H?he der Strafe oder Kosten neuerlich. Gegen diese Entscheidung kann dann eine Beschwerde erhoben werden.
F?r den Bezirkshauptmann:
Andres Kathrin (elektronisch genehmigt)
Betrag:
€50,00
Beg?nstigter:
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
IBAN:
AT76 5700 0002 0000 1108
BIC (SWIFT): *
HYPTAT22XXX
Bankname:
HYPO TIROL BANK AG
Mitteilung f?r Zahlungsempf?nger:
VK-33351-2014
Bitte unbedinat bei Online-?berweisuna im Kundendatenfeld eingeben! ^
*) Bitte geben Sie den BIC 8-stellig (HYPTAT22) ein, sollte Ihr Online-Bankingsystem den vorgegebenen BIC abweisen.
Gilmstra?e 2, 6020 Innsbruck, ?STERREICH / AUSTRIA - https://www.tirol.gv.at/innsbruck/ Bitte Gesch?ftszahl immer anf?hren!